AGB´s

der Wilhelm Merkle Schweißtechnik GmbH, Anton-Böck-Str. 31, 81249 München, vertreten durch den jeweiligen aktuellen Geschäftsführer.

Alle unsere Angebote sind freibleibend und basieren auf unseren allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen, die nachfolgend aufgeführt sind:

  1. Geltung

Unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge sowie für zukünftige zu erbringende Lieferungen und sonstige Leistungen, auch wenn wir uns in Zukunft nicht ausdrücklich darauf berufen. Der Besteller erkennt diese Bedingungen mit der Erteilung eines Auftrages an. Abweichungen und Geschäftsbedingungen, die unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen widersprechen, werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie von uns ausdrücklich anerkannt werden.

  1. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend hinsichtlich Preis- und Lieferungsmöglichkeit. Die Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden oder stillschweigend Lieferung erfolgt. Dies gilt auch, wenn die Bestellung einer Zweigniederlassung oder einem Vertreter gegenüber erteilt wurde.

  1. Preis

Unsere Preise gelten ab auslieferndem Werk, einschließlich Verladung, jedoch ausschließlich Verpackung. Unsere Preise basieren auf den zur Zeit bestehenden Kostenfaktoren.

Wir behalten uns Preisberichtigungen vor, wenn sich die Kostenfaktoren bis zur Lieferung ändern. Die Preiserhöhung wird auf den am Markt durchgesetzten Preis beschränkt. Die Einschränkungen gelten nicht bei Dauerschuldverhältnissen. Mehrwertsteuer wird besonders berechnet und ausgewiesen. Verpackung wird nur bei spezieller Vereinbarung zurückgenommen und vergütet.

  1. Umfang und Lieferung

Unsere schriftliche Auftragsbetätigung ist für den Umfang der Lieferung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Alle dem Besteller zur Ausführung von Aufträgen überlassenen Zeichnungen und Berechnungen bleiben unser Eigentum und sind nach erfolgter Ausführung der Bestellung an uns zurückzugeben. Diese dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder zur Kenntnis gebracht werden.

  1. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum in bar ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behalten wir uns ausdrücklich vor. Wird für den Kaufpreis Ratenzahlung vereinbart, so wird der gesamte Kaufpreis sofort zur Zahlung fällig, wenn eine der Zahlungsfristen nicht eingehalten wird. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Bestellers sind wir berechtigt, unsere Forderungen ohne Rücksicht auf hereingenommene Wechsel für sofort fällig zu erklären. In diesem Fall sind wir weiterhin berechtigt, Lieferung nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vorzunehmen oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel in Zahlung zu nehmen. Werden diese hereingenommen, so erfolgt dies unter üblichem Vorbehalt und gegen Berechnung der damit verbundenen Kosten.

  1. Lieferzeit

Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Sie beginnen, sobald alle Ausführungseinzelheiten geklärt und seitens des Bestellers alle Voraussetzungen erfüllt sind. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder nicht rechtzeitiger Lieferung sind ausgeschlossen, sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung durch uns oder unserer Erfüllungsgehilfen vorliegt. Werden wir an der rechtzeitigen Lieferung durch Störungen im Betriebsablauf bei uns oder unseren Unterlieferanten, die bei zumutbarer Sorgfalt unabwendbar sind oder durch Arbeitskämpfe gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Maße. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden in wichtigen Fällen dem Besteller unverzüglich mitgeteilt. Verzögert sich der Versand durch den Besteller, so sind wir berechtigt, für die Lagerung mindestens 0,5% des Rechnungsbetrages pro Monat, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, zu verlangen.

  1. Versand und Gefahrtragung

Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk. Die Gefahr geht spätestens dann auf den Besteller über, wenn die Ware unser Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn der Transport mit unseren eigenen Beförderungsmitteln durchgeführt wird. Verzögert sich der Versand, weil der Besteller die Ware nicht 14 Tage nach Mitteilung der Versandbereitschaft abnimmt, so geht die Gefahr von diesem Tage an auf den Besteller über. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers sind wir bereit, Transport- und Lagerversicherungen abzuschließen. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Der Besteller ist verpflichtet, gelieferte Gegenstände auch dann abzunehmen, wenn geringfügige Mängel vorhanden sind.

  1. Gewährleistung

Der Besteller hat die Waren unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel bis spätestens zum 10. Tage nach Eingang am Bestimmungsort schriftlich zu reklamieren. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Feststellung des Fehlers mitzuteilen. Diese Mitteilung hat durch eingeschriebenen Brief unmittelbar an uns zu erfolgen und nicht an einen unserer Vertreter. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach Wahl des Bestellers Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl oder verstreicht eine uns gesetzte angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung ungenutzt, ist der Besteller berechtigt, die Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Nach Ablauf von 12 Monaten seit Gefahrübergang sind sämtliche Mängelansprüche ausgeschlossen. Schulden wir die Erstellung eines Werks, zum Beispiel Reparatur, beträgt diese Frist in jedem Fall 12 Monate und bezieht sich nur auf die Werkleistung und die erneuerten Teile. Werden Musterstücke hergestellt und dem Besteller zur Prüfung übergeben, so haften wir dafür, dass die Lieferung gemäß diesen Ausfallmustern ausgeführt wird. Werden von Maschinen, die wir herstellen, Musterstücke bearbeitet, so haften wir nach Anerkennung der Musterstücke nur dafür, dass die Erzeugnisse unserer Maschinen den Mustern entsprechen. Unsere Garantieleistungen entfallen, wenn unsere Betriebsanweisungen nicht in allen Teilen eingehalten werden. Die Beweislast trägt der Besteller. Ohne besondere schriftliche Vereinbarung übernehmen wir keine Verantwortung dafür, dass die von uns gelieferten Geräte ausländischen Vorschriften entsprechen.

  1. Probelieferungen

Probelieferungen gelten nach Ablauf der vereinbarten Probezeit als auf feste Rechnung zu unseren vorstehenden Bedingungen gebilligt, sofern nicht ausdrücklich gegenteilig schriftliche Abmachungen bestehen oder die Rücksendung der Waren nicht unmittelbar mit Ablauf der Probezeit erfolgt.

  1. Haftungsbeschränkung

Wir haften nicht auf Schadensersatz für Mängel oder andere Pflichtverletzungen. Ausgenommen hiervon sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben, und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder auf einer von uns erklärten Garantie beruhen. Ausgenommen sind auch Schäden, für die wir nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend haften oder die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zurückzuführen sind. In letzterem Fall beschränkt sich unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Die Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen steht einer Pflichtverletzung durch uns gleich.

  1. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche vor. Dies gilt auch, wenn der Preis für bestimmte, vom Besteller bezeichnete Lieferungen bezahlt ist. Verkauft der Besteller die Ware vor deren Bezahlung weiter, so tritt er bis zur vollen Zahlung des Kaufpreises alle Forderungen gegen seine Abnehmer an uns ab. Werden die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren weiterverarbeitet, so gehen die neu entstandenen Produkte zur Sicherung unserer Forderung sofort in unser Eigentum über. Der Besteller ist zur sorgfältigen Verwahrung der Sache für uns verpflichtet und hat diese auf Verlangen besonders zu lagern oder herauszugeben. Zur Verfügung über diese Sachen ist er nur im Rahmen eines üblichen und ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt, nicht jedoch zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung. Werden die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren verarbeitet, vermischt oder verbunden, so steht uns das Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu der Gesamtsumme der Rechnungswerte aller bei der Herstellung oder Vermischung verwandten Waren zu. Der Besteller ist verpflichtet, alle unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren auf seine Kosten gegen Feuer und Diebstahl zu versichern und uns den Abschluss der Versicherung auf Verlangen jederzeit nachzuweisen. Die Ansprüche des Käufers an die Versicherungsgesellschaft auf Ersatzleistung werden hiermit schon jetzt an uns abgetreten. Bei Zahlungsverzug oder Zahlungsschwierigkeiten sind wir berechtigt, gelieferte Waren zurückzufordern. Die Rücknahme gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn dies dem Besteller ausdrücklich in schriftlicher Form angezeigt wird. Im anderen Fall erfolgt die Rücknahme zur Sicherstellung unserer Ansprüche. Alle mit der Rücknahme verbundenen Transportkosten und Lagerkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Das gleiche gilt für eine etwaige Wertminderung und für Demontagekosten.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz der verkaufenden Firma. Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht bzw. das Landgericht München. Wir sind aber auch berechtigt, Klage am Sitz des Käufers zu erheben. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten.

  1. Anzuwendendes Recht

Für alle Lieferungen und Leistungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  1. Datenschutz

Der Kunde erteilt der Firma Merkle die Erlaubnis, seine Daten zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten, jedoch nur in dem Ausmaß, wie es zur Erfüllung dieses Vertrages notwendig ist. Die Firma Merkle versichert, diese Daten an keinen Dritten weiter zu geben, davon ausgenommen ist die Weitergabe von nötigen Daten an einen Paketdienstleister oder eine Spedition, wenn Ware durch diese angeliefert wird.

Unsere ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie unter www.merkle-muenchen.de/datenschutz/

  1. Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Zusatzvereinbarungen oder Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein etwaiges Abdingen des Schriftformerfordernisses selbst.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten bestehende oder künftig in den Vertrag aufgenommene Bestimmungen dieser Vertragsvereinbarungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden oder Lücken aufweisen, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Dies gilt auch für den Fall einer Gesetzesänderung, Änderungen der Rechtsprechung oder einer erkennbaren Regelungslücke des Vertrages. Die rechtsunwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der gewünschten Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommen.